the business accounting

Aktiengesellschaft

Ähnlich wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Aktiengesellschaft eine Handelsgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Hierfür kann man auch den Begriff einer Juristischen Person verwenden. Die Gesellschafter der Aktiengesellschaft sind die so genannten Aktionäre.

Einblick in eine Aktiengesellschaft

Diese sind mit ihren Einlagen, verteilt auf die einzelnen Aktien, am Unternehmen beteiligt. Die Haftung hierfür ist auf das sogenannte Grundkapital beschränkt. Demnach haften die Aktionäre nicht persönlich für die Verbindlicheiten der Gesellschaft. Gegründet wird die AG, ähnlich wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, durch die Eintragung in das Handelsregister. Für die Gründung ist ein Mindestkapital erforderlich, welches Euro 50.000,– beträgt.

Die Aktien verkörpern das Anteilsreicht an der AG und sind grundsätzlich frei übertragbar. Aktiengesellschaften können börsennotiert oder nicht börsennotiert sein. Auf jeden Fall erhalten die Aktionäre als Eigentümer der Firmenbeteiligung ihre Gewinnanteile in Form von Dividenden. Zusätzlich haben Aktionäre unterschiedliche Rechte. So z.B. das Recht, an der Hauptversammlung des Unternehmens teilzunehmen oder ein Stimmrecht auszuüben bzw. eine Dividende zu erhalten.

Wer hat welche Funktion ?

Die Aktiengesellschaft besteht aus drei Organen. Dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung. Der Vorstand leitet die Geschäfte und ist dafür auch verantwortlich. Er wird durch den Aufsichtsrat für maximal fünf Jahre bestellt und erstattet auch diesem Bericht.

Der Aufsichtsrat wiederum bestellt nicht nur den Vorstand sondern kann diesen auch wieder abberufen. Weiters ist eine der Aufgaben des Aufsichtsrats die Prüfung des Jahresabschlusses, sowie die Einberufung der Hauptversammlung. Diese besteht aus den Aktionären der AG.

Die Hauptversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats. Weiters ist die Pflicht der Hauptversammlung die Grundfragen der AG zu beschließen. Somit werden z.B. auch so genannte Satzungsänderungen durch die Hauptversammlung beschlossen oder die Verwendung des Bilanzgewinns definiert. Hier stellt sich oft die Frage, wird dieser ausgeschüttet oder verbleibt dieser im Unternehmen.

Mittlerweile ist es sogar möglich, dass Einzelpersonen alleine eine Aktiengesellschaft gründen, wenn das Mindestkapital von Euro 50.000,– eingebracht wird.