the business accounting

Anlageberatung

In den letzten Jahren hat sich die Anlageberatung sowohl bei Banken als auch bei freien Finanzdienstleistern und Versicherungen grundlegend geändert. Waren es früher rein die Gespräche mit dem Kunden zum Thema der Produktauswahl, so sind es heute vor allem Gespräche die vorab der Aufklärung und Risikobeurteilung von Investments dienen.

Das Gespräch mit dem Anlagenberater

Getrieben durch das Wertpapieraufsichtsgesetzt besteht somit eine klare Vorgabe dessen, was ein Berater seinem Kunden im Vorfeld für Informationen zur Verfügung stellen muss, welche Dinge dieser vom Kunden in Erfahrung bringen muss und wie er diese Sachen zu dokumentieren hat.

In diesem Zusammenhang wird von den Banken, Versicherungen und Vermögensberatern in der Regel ein so genanntes Anlegerprofil verwendet. Dieses gliedert sich in drei große Blöcke. Zum einen geht es um die Risikobereitschaft des Kunden. Hier ist zum Beispiel das Anlageziel und die Anlagedauer zu hinterfragen. Geht es dem Anlagekunden um eine Altersvorsorge, um reine Vermögensbildung, nur um das ansparen für einen bestimmten Zweck bzw. welchen Anlagehorizont hat der Kunde.

Wie hoch ist die Risikobereitschaft des Kunden ?

Ist er bereit sein sein Geld nur kurzfristig bis zu drei Jahren anzulegen oder kann es sogar langfristig bis zu zehn Jahren und länger veranlagt bleiben. Weiter ist die Risikobereitschaft des Kunden detailliert zu besprechen und zu dokumentieren. Diese teilt sich in der Regel in Kategorien von sehr sicher bis zum unlimitierten Verlustrisiko.

Am Schluss besteht eine gute Anlageberatung auch noch aus dem Gespräch über die Erfahrungen des Kunden mit Geldanlagen und den finanziellen Verhältnissen des Anlegers.

Wenn diese Fragen alle geklärt sind, die Dokumentation lückenlos geführt wurde und der Kunde seine Aussagen mit seiner Unterschrift bestätigt hat, kann das Anlagegespräch gemäß den Vorgaben in der Produktschine weiterlaufen und der Kunde erhält einen Veranlagungsvorschlag der seinen Verhältnissen entspricht.

Sollte der Anleger zu entsprechenden Punkten keine Aussage treffen wollen, kann der Berater bestimmte Wertanlagen nicht empfehlen bzw. können dem Kunden dadurch Nachteile entstehen.