the business accounting

Unternehmensberatung

Im Vergleich zu anderen Berufen unterliegen die Tätigkeiten eines so genannten Unternehmensberaters in der Bundesrepublik Deutschlands keinem Berufsschutz. Dementsprechend kann sich auch jeder, der im Bereich der Unternehmensberatung tätig ist, als Unternehmensberater bezeichnen. Doch gerade in der Praxis führt dies im Bereich der Wirtschafsberatung zu ungewollten Erscheinungen. So sind im Verlauf der Zeit zahlreiche immer mehr Anbieter vorzufinden, die vor allem Dienstleistungen, wie beispielsweise Versicherungen, als Unternehmensberatung tarnen, sodass keineswegs von einer objektiven und unabhängigen Beratung die Rede sein kann.

Die Qualifikation zum Unternehmensberater

Aus akademischer Sicht erlangt derjenige die Qualifikation zur Unternehmensberatung, der nach dem erfolgreichen Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums mindestens drei Jahre lang Berufserfahrung sammeln konnte. Aber auch wer ein Hochschulstudium mit einem betriebswirtschaftlichen Zusatzstudium und einer Berufserfahrung von mehr als 3 Jahren vorzeigen kann, erlangt die Qualifikation zum Unternehmensberater.

Darüber hinaus können auch Junior Consultants im Bereich der Unternehmensberatung tätig werden. Quereinsteiger können jedoch in der Unternehmensberatung nur Fuß fassen, wenn sie genügend Berufserfahrung nachweisen können. Um jedoch die entsprechenden Unternehmen sinnvoll beraten zu können, sind sie genauso wichtig wie beispielsweise Chemiker oder Mediziner für die Pharmabranche.

Nach Auffassung der Fachverbände gilt derjenige als hauptberuflich beratend, der mindestens 150 Tage im Jahre mit der Beratung von Unternehmen tätigt ist. Weiterhin müssen auch Fortbildungen vorgewiesen werden, die einen Mindestzeitraum von 30 Stunden umfassen.

Einzelne Tätigkeiten

Die wohl wichtigste Aufgabe eines Unternehmensberaters liegt im Beratungsprozess, welcher durch stets wiederkehrende Elemente gekennzeichnet ist. Vorrausetzung für eine erfolgreiche, gewinnbringende Beratung ist in erster Linie eine Analyse der Unternehmenssituation.

Erst nach dieser Analyse können die entsprechenden Ziele formuliert und angestrebt werden. Auch ist ab diesem Zeitpunkt eine Berechnung des voraussichtlichen Beratungsaufwandes möglich.

Im Verlauf der nächsten Wochen und Monate folgenden so Konzeptpräsentationen, Entwicklung und letztendlich die Umsetzung, auch als Implentierung bezeichnet. Wesentlicher Bestandteil der Arbeiten ist auch eine ständige Überprüfung, inwieweit die gewünschten Ziele bereits erreicht wurden.